zumutbare beschaeftigung


 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

zumutbare beschaeftigung

(Weitergeleitet von Zeitarbeit)

Arbeitnehmerüberlassung ist das "Verleihen" von Arbeitskräften (Leiharbeitnehmer) durch ein Unternehmen (Verleihunternehmen/Überlasser) an ein anderes Unternehmen (Entleiher/Beschäftiger). Umgangssprachlich wird Arbeitnehmerüberlassung auch als Leiharbeit, Zeitarbeit oder Personalleasing bezeichnet.

Allgemein

Dreiecksverhältnis: rechtliche Beziehung in Deutschland

Arbeitnehmerüberlassung zeichnet sich nach deutschem Recht durch ein spezifisches Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer, Verleihunternehmen und Entleihunternehmen aus: Der Leiharbeitnehmer ist bei einer so genannten Zeitarbeitsfirma angestellt. Er hat dort die üblichen Arbeitnehmerrechte. Der Leiharbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung im Gegensatz zu einem "normalen" Arbeitnehmer allerdings nicht im Verleihunternehmen, sondern wird von diesem an ein anderes Unternehmen ausgeliehen. wer-weiss-was | "Zumutbare Beschäftigung" | aus Forum Ämter und.

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