zumutbare arbeit


 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

zumutbare arbeit

Arbeitslosengeld II ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftge. Mit der Einführung des Arbeitslosengeld II (ALG II) in Deutschland durch das so genannte Hartz 4-Gesetz wurde die frühere Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen aufgegeben.

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die grundlegende Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Auch ergänzend zum Erwerbseinkommen oder zum Arbeitslosengeld, spätestens jedoch nach Bezugsende des Arbeitslosengeldes (nach höchstens 12 Monaten Arbeitslosigkeit und bei über 54-jährigen nach höchstens 18 Monaten Bezugsdauer) besteht bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen ein Anspruch auf diese Leistung. Die Bezeichnung Arbeitslosengeld II ist insoweit ungenau, als auch Erwerbstätige die Leistung aufstockend erhalten können. Zumutbare Arbeit nach SGB II.

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