| Es war im Jahre 1935, als die
Heimstätten-Baugenossenschaft gegründet wurde. In einer Zeit, in der
die Folgen des Weltkrieges 1914/1918 noch längst nicht überwunden
waren, in der es etwa 5 Millionen Arbeitslose in Deutschland gab, war
der "Traum von einem eigenen Häuschen" für die
meisten Deutschen tatsächlich ein Traum. In dieser Zeit trat der
Baumeister Simon Hägelsperger aus Frauensattling mit dem Hinweis an den
Maurerpolier Peter Hingerl aus Vilsbiburg heran, daß gerade jetzt die
Gelegenheit günstig wäre, zu einem eigenen Haus zu kommen.
Voraussetzung dafür , daß die Möglichkeit bestand, ein Darlehen zu
bekommen, war die Gründung einer Siedlergemeinschaft.
Am 21. Januar 1935 erschien hierzu folgender Artikel im "Vilsbiburger
Anzeiger":
".....es sollen geschlossene Siedlungen von 7-8 Häusern
aufwärts erstellt werden. Die Erstellung der Häuser darf den Betrag
von 4500,- RM nicht überschreiten. Die Finanzierung wird durch
Eigenkapital des Siedlers, dann der Gemeinde, des Bezirks und der
Deutschen Arbeiterfront erfolgen...... Die Heimstätte muß mindestens
1000qm groß sein und wird vorerst nur soweit ausgebaut, als der Siedler
zum Wohnen für seine Familie unbedingt braucht...... Der große Garten
mit Kleintierstallung wird dem Siedler ein Zusatzkapital zur Tilgung der
Bausumme bringen...."
Der Grundstückspreis betrug auf der linken Seite der Dr.-Ley
-Straße 12,- RM. (Dr. Ley = Reichsleiter für das
Reichsorganisationsamt der NSDAP, nach ihm wurde die heutige
Rettenbachstrasse "Dr. Ley Siedlung" genannt) |
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Die Rettenbachstrasse, mittlere
Reihe (Baubeginn Oktober 1938)
Reichsheimstätten hatten den großen
Vorteil, daß sie nicht pfändbar waren. Der Vilsbiburger Stadtrat legt
keinem Siedler etwas in den Weg, sich von diesem Heimstättenrecht
entbinden zu lassen. Damit verschafft er sich die Freiheiten eines
üblichen Hausbesitzers, verliert aber auch das Recht der Unpfändbarkeit.
Doch nicht nur darin besteht der Unterschied zu den Häusern der Heimstätten-Baugenossenschaft.
Hieß es bei den 1935/36 erbauten Heimen: "...die Siedlung muß
mindestens 1000qm (ca. 30 Dezimal) groß sein", so ist von einer
Mindestgröße bei den nach dem Reichsheimstättengesetz erbauten
Häusern nichts bekannt. Demzufolge sind diese Grundstücke auch
wesentlich kleiner und betragen allgemein nur etwas mehr als die
Hälfte.Die Gesamtgrundstücksfläche betrug 1,0717 ha. Es handelt sich um
ehemaligen Grundbesitz der Pfarrpfründe Vilsbiburg, der nach einem
Schriftwechsel des Pfarramtes mit der Stadt Vilsbiburg vom 09.01.1944
ehemals als "Rabenhügel" bezeichnet wurde. Die linke Seite war
Grundbesitz der Geschwister Wackerbauer.
Die straßenmäßige Erschließung
Die Zufahrt zur Rettenbachsiedlung gestaltete
sich sehr problematisch. Über die jetzige Brücke an der
Rettenbachstraße führte nur ein behelfsmäßiger Steg. So erfolgte die
Anfuhr überwiegend "durch die Pfarrfelder von Vilsbiburg". Juni
1938: Planung der betonierten Rettenbachbrücke zur Dr. Ley-Straße durch
Baumeister Georg Breiteneicher; Kostenvoranschlag 3603,76 RM.
Fertigstellung Herbst 1938 |