Es war im Jahre 1935, als die Heimstätten-Baugenossenschaft gegründet wurde. In einer Zeit, in der die Folgen des Weltkrieges 1914/1918 noch längst nicht überwunden waren, in der es etwa 5 Millionen Arbeitslose in Deutschland gab, war der "Traum von einem eigenen Häuschen" für die meisten Deutschen tatsächlich ein Traum. In dieser Zeit trat der Baumeister Simon Hägelsperger aus Frauensattling mit dem Hinweis an den Maurerpolier Peter Hingerl aus Vilsbiburg heran, daß gerade jetzt die Gelegenheit günstig wäre, zu einem eigenen Haus zu kommen.

Voraussetzung dafür , daß die Möglichkeit bestand, ein Darlehen zu bekommen, war die Gründung einer Siedlergemeinschaft.

Am 21. Januar 1935 erschien hierzu folgender Artikel im "Vilsbiburger Anzeiger":

".....es sollen geschlossene Siedlungen von 7-8 Häusern aufwärts erstellt werden. Die Erstellung der Häuser darf den Betrag von 4500,- RM nicht überschreiten. Die Finanzierung wird durch Eigenkapital des Siedlers, dann der Gemeinde, des Bezirks und der Deutschen Arbeiterfront erfolgen...... Die Heimstätte muß mindestens 1000qm groß sein und wird vorerst nur soweit ausgebaut, als der Siedler zum Wohnen für seine Familie unbedingt braucht...... Der große Garten mit Kleintierstallung wird dem Siedler ein Zusatzkapital zur Tilgung der Bausumme bringen...."

 Der Grundstückspreis betrug auf der linken Seite der Dr.-Ley -Straße 12,- RM. (Dr. Ley = Reichsleiter für das Reichsorganisationsamt der NSDAP, nach ihm wurde die heutige Rettenbachstrasse "Dr. Ley Siedlung" genannt) 

 

Die Rettenbachstrasse, mittlere Reihe (Baubeginn Oktober 1938)

Reichsheimstätten hatten den großen Vorteil, daß sie nicht pfändbar waren. Der Vilsbiburger Stadtrat legt keinem Siedler etwas in den Weg, sich von diesem Heimstättenrecht entbinden zu lassen. Damit verschafft er sich die Freiheiten eines üblichen Hausbesitzers, verliert aber auch das Recht der Unpfändbarkeit. Doch nicht nur darin besteht der Unterschied zu den  Häusern der Heimstätten-Baugenossenschaft. Hieß es bei den 1935/36 erbauten Heimen: "...die Siedlung muß mindestens 1000qm (ca. 30 Dezimal) groß sein", so ist von einer Mindestgröße bei den nach dem Reichsheimstättengesetz erbauten Häusern nichts bekannt. Demzufolge sind diese Grundstücke auch wesentlich kleiner und betragen allgemein nur etwas mehr als die Hälfte.Die Gesamtgrundstücksfläche betrug 1,0717 ha. Es handelt sich um ehemaligen Grundbesitz der Pfarrpfründe Vilsbiburg, der nach einem Schriftwechsel des Pfarramtes mit der Stadt Vilsbiburg vom 09.01.1944 ehemals als "Rabenhügel" bezeichnet wurde. Die linke Seite war Grundbesitz der Geschwister Wackerbauer.

Die straßenmäßige Erschließung

Die Zufahrt zur Rettenbachsiedlung gestaltete sich sehr problematisch. Über die jetzige Brücke an der Rettenbachstraße führte nur ein behelfsmäßiger Steg. So erfolgte die Anfuhr überwiegend "durch die Pfarrfelder von Vilsbiburg". Juni 1938: Planung der betonierten Rettenbachbrücke zur Dr. Ley-Straße durch Baumeister Georg Breiteneicher; Kostenvoranschlag 3603,76 RM. Fertigstellung Herbst 1938

 

Die Behelfs- und Notwohnungen im "Deutschen Wohnungshilfswerk", rechte Reihe = Obere Rettenbachstraße

01. Dezember 1943: Die Stadtgemeinde beabsichtigt an der Siedlung in der Dr. Ley-Straße 25-30 Behelfswohnungen zu errichten. Ausgangspunkt war der Erlaß im "Ministerialblatt des Reichs - und Preußischen Ministeriums des Inneren" vom 01.12.1943. Hierin heißt es u. a.: "Der Erlaß des Führeres über das Deutsche Wohnungshilfswerk bezeichnet als besonderes Ziel die Aufstellung von einfachen Behelfsheimen in Siedlungsform für Luftkriegsbetroffene... Wegen der größtmöglichen Ersparnis an Baustoffen durften die Behelfsheime nicht unterkellert werden.

Nachdem ein Vorschlag des Kath. Pfarramtes vom 23.03.1943, das Gelände pachtweise zu überlassen, angenommen wurde, waren die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen. Am 04.01.1950 konnten die bis dahin pachtweise zur Verfügung gestellten Grundstücke der Behelfsheime als Eigentum erworben werden.

1945: (Kapitulation am 8. Mai 1945): Die Besatzungsmächte lösen alle Vereine und Verbände auf, so auch den "Siedlerbund"

01.01.1946: Gründung des "Bayerischen Siedlerbundes e.V. für Ober- und Niederbayern"

1946: Die Straßen werden umbenannt in Rettenbachstraße und Obere Rettenbachstraße.

 

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