Am 25.3.1957 unterzeichnen "Die Sechs" die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) in Rom. Im Dezember 1957 beschlossen die 13 OECD-Staaten die freie Konvertierbarkeit ihrer Währungen. Damit wurde ein Zustand erreicht, für den Ludwig Erhard seit vielen Jahren geworben hatte.
Beginn der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) am 1.1.1958. Die EWG-Verträge sehen die Abstimmung der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedsländer vor. Die EWG dehnt die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl auf die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Wettbewerbsrecht und Außenhandel aus. Auch der Beschluss der Bildung eines Gemeinsamen Markt wird gefasst, jedoch erst 1993 verwirklicht.
1967 Europäische Gemeinschaft
Die Montanunion, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft bilden am
1.7.1967 gemeinsam die Europäische Gemeinschaft (EG).
1968 Europäische Zollunion
In der EG werden die Binnenzölle abgeschafft. Verwirklichung der Europäischen Zollunion durch einen gemeinsamen Außenzoll.
1969 Gipfeltreffen in Den Haag
Die Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten beschließen auf einem Gipfeltreffen in Den Haag, stufenweise eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu schaffen. Der luxemburgische Ministerpräsident und Finanzminister Pierre Werner leitet einen Ausschuss, der im Oktober den sogenannten "Wernerplan" zur Realisierung der WWU vorlegt. |
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1971Werner-Plan
Der Werner-Plan wird verabschiedet. Danach soll die Wirtschafts- und Währungsunion in drei Schritten verwirklicht werden. Aufgrund weltweiter Währungsturbulenzen heben die USA den Goldstandard auf - das 1947 geschaffene System weltweit fester Wechselkurse endet.
1972
Europäischer Währungsverbund
Die EWG-Staaten gründen am 21.3.1972 den Europäischen Währungsverbund. Die Wechselkurse der Währungen der EWG-Staaten dürfen nur um höchstens 2,25 Prozent nach oben oder unten von den vereinbarten Leitkursen abweichen ("Währungsschlange").
1973
Erweiterung der EG

Großbritannien, Irland und Dänemark treten der EG bei.
1977 Aufgabe des Werner-Plans
Ursachen liegen in der Dollarkrise, im Ölpreisschock und in den stark voneinander abweichenden Standpunkte zur Wirtschaftspolitik
1978
Einführung des Europäischen Währungssystems
Am
6.7.7.1978 beschließt der Europäische Rat in Bremen die Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS).
1979
Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS)
Die "Währungsschlange" wird im März durch das Europäische Währungssystem abgelöst. Gleichzeitig wird die ECU als Rechnungs- und Währungseinheit des EWS eingeführt. Dies geschah am 13.3.1979. Das EWS dagegen tritt rückwirkend ab 1.1.1979 in Kraft.
1981 Erweiterung der EG 
Am 1.1.1981 tritt
Griechenland als 10 Mitgliedsstaat der EG bei.
1985 Schengener Abkommen
Das Schengener Abkommen sieht den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der EU vor.
1986 Erweiterung der EG

Die beiden Länder
Spanien und
Portugal sind die nächsten zwei Mitgliedsstaaten der EG, auch als EG-12 bezeichnet.
1987 Einheitliche Europäische Akte
Am 1.7.1987 tritt die Einheitliche Europäische Akte (EEA) in Kraft. Die EEA, die erste große Änderung der Gründungsverträge der EG, nennt die Wirtschafts- und Währungsunion nunmehr als ein vertraglich vereinbartes Ziel der Integration, lässt aber offen, wie und wann sie zu verwirklichen ist.
1988 Schaffung von Arbeitsgrundlagen
Eine Expertengruppe unter Leitung von Jacques Delors, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, wird beauftragt, einen Plan zur Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion zu erarbeiten.
1989 Annahme des EWU-Plans von Delors
Am 26./27.Juni 1989 beschließen die Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion gemäß dem Vorschlag des "Delors-Berichts" in drei Schritten auf dem EG-Gipfel von Madrid. Bei einem Treffen in Straßburg im Dezember beschließen sie, zwei Regierungskonferenzen einzuberufen, die die notwendigen Vertragsänderungen ausarbeiten sollen.
1990 Beginn der 1.Stufe der EWU
Beginn der 1. Stufe der WWU am 1.7.1990. Vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs, jedoch Intensivierung der Zusammenarbeit der Zentralbanken. Im Juni legen die Staats- und Regierungschefs in Dublin den Beginn der Regierungskonferenz zur Wirtschafts- und Währungsunion auf den 13. Dezember 1990 fest.
1990 Wiedervereinigung
Am 3.10.1990 tritt der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft. Die beiden deutschen Staaten werden vereint und die fünf neuen Bundesländer treten somit ebenfalls der EG bei.
1991 Konferenz in Maastricht
Im Dezember verabschieden die Staats- und Regierungschefs im holländischen Maastricht die von den Regierungskonferenzen vorbereiteten Vertragsänderungen. Sie vereinbaren, die Währungsunion bis spätestens 1999 zu verwirklichen. Am 7.Februar 1992 wird der Vertrag unterzeichnet und danach den Parlamenten aller Mitgliedstaaten zur Ratifizierung vorgelegt.
1992 Maastricht Vertrag
Im Dezember billigen der Bundestag mit überwältigender Mehrheit und der Bundesrat einstimmig den Maastrichter Vertrag.
1993 Europäischer Binnenmarkt
Am 1.1.1993 tritt der Europäische Binnenmarkt in Kraft, der in der EG den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet. Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1. November 1993 nach erfolgter Ratifizierung durch die Parlamente aller Mitgliedsstaaten. Aus der Europäischen Gemeinschaft wird die Europäische Union (EU).
1994 Beginn der zweiten Stufe der EWU
In Frankfurt am Main wird das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank errichtet.
1995
Erweiterung der EU
Am 1.1.1995 treten
Österreich, Schweden und
Finnland der EU bei.
1995 Umsetzung des Schengener Abkommens
Die Umsetzung erfolgt in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Spanien und Portugal.
1995 Treffen in Madrid
Die Staats- und Regierungschefs entscheiden sich bei ihrem Treffen am 15./16. Dezember in Madrid für "Euro" als Namen der künftigen einheitlichen Währung in der Europäischen Union. Sie legen den Zeitplan und die Bedingungen für die Einführung der einheitlichen Währung fest.
1996 Konferenz in Dublin
Der Europäische Rat in Dublin billigt am 13./14. Dezember einen "Pakt für Stabilität und Wachstum", der die Verpflichtung der Euro-Teilnehmerstaaten zu dauerhafter Stabilität, die bereits im Maastrichter Vertrag geregelt ist, präzisiert und sogar noch verschärft. Außerdem werden die neuen Euro-Banknoten vorgestellt.
1997 Konferenz in Amsterdam
Bei ihrem Gipfeltreffen am 16./17. Juni in Amsterdam schließen die Staats- und Regierungschefs den Pakt für Stabilität und Wachstum und verabschieden eine Entschließung für ein reformiertes Europäisches Währungssystem (EWS II). Weiterhin wird die Gestaltung der "europäischen" Seite der Euro-Münzen vorgestellt.
1998 Treffen in Brüssel
Herausragendes Ereignis war der historische Europäische Rat vom 1.-3.Mai, auf dem die Staats- und Regierungschefs der 15 Mitgliedsstaaten den Teilnehmerkreis der Länder am 2.5.1998 festlegten, die zum 1.Januar 1999 an der gemeinsamen europäischen Währung teilnehmen. Dies sind:
Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien.
1999 Beginn der dritten Stufe der EWU
Der 1.1.1999 ist der Geburtstag des Euro. Die gemeinsame europäische Währung ist zunächst im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt worden.
1999 Amsterdamer Vertrag
Am 1.5.1999 tritt der Amsterdamer Vertrag in Kraft. Damit ist der Weg frei für die Aufnahmeverhandlungen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten.
2000 Erweiterung des Euro-Land
Am 1.1.2000 wird stimmt Griechenland der Eiführung des Euros zu.
2002 Beendigung der 3. Stufe der EWU
Der Euro wird in allen Staaten, die an der Währungsunion teilnehmen, gesetzliches Zahlungsmittel. Spätestens ab 1. Juli 2002 wird der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel sein.
sw