

Viele sind zwar von der Schulmedizin nicht anerkannt, führen in der Praxis aber
doch zu medizinischen Erfolgen. Entstehen Ihnen Kosten für solche alternative
Behandlungsmethoden, Alternativmedizin sollten Sie diese ebenfalls steuerlich
als außergewöhnliche Belastung absetzen. Bedingung ist allerdings, dass Sie
sich vor Beginn der Behandlung ein amtsärztliches Attest besorgen, in dem die
medizinische Notwendigkeit bescheinigt wird. Das gilt beispielsweise für die
Ozontherapie und die Ayurveda-Methode (BFH-Urteil vom 1.2.2001, BStBl. 2001
II S. 543).
Im Übrigen hat die Schulmedizin für manche unheilbaren Krankheiten, wie Krebs,
Multiple Sklerose, Aids, Alzheimer usw., noch immer keine allgemein anerkannten
Methoden zur Behandlung gefunden, sodass alternative Therapien hier umso eher
anzuerkennen sind. So sollten Sie sich nicht scheuen, auch hohe Kosten für solche
Behandlungen sowie für Medikamente geltend zu machen, die in Deutschland noch
nicht zugelassen sind. Wichtig ist nur, dass die Wirksamkeit des Medikaments
nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft für möglich bzw. für nicht völlig
ausgeschlossen gehalten werden durfte und das Medikament von den zuständigen
Stellen nicht als bedenklich eingestuft war (FG München vom 19.12.2001, EFG
2002 S. 404).
Anmerkung:
HARMOPATHIE ®
wurde erfolgreich in der europaweiten Fernheilstudie "EUHEALS" getestet. EUHEALS
hat sich in Sachen Fernheilung als sensationell bestätigt, womit die Geistheilung
erstmalig, und die Fernheilung insbesondere eine wissenschaftliche Grundlage
hat, und zwar dahingehend, dass es die Heiler sind, die die Krankheiten heilen
können, die die Schulmedizin immer vorgibt, heilen zu wollen. Damit kann niemand
mehr die Wirksamkeit in Frage stellen, so das sowohl die Finanzämter also auch
die Krankenkassen, die Kosten der Heilbehandlung übernehmen müssen.
Haben Sie Ausgaben für Medikamente gehabt, die in Deutschland nicht zugelassen
sind, sollten Sie Ihre Kosten dennoch als außergewöhnliche Belastungen geltend
machen. Vor allem für unheilbare Krankheiten, wie Krebs, Multiple Sklerose,
Aids, Alzheimer usw., gibt es immer wieder neue Methoden und Medikamente. Diese
sind häufig noch nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt, haben sich aber
in der Praxis doch als erfolgversprechend gezeigt und werden zumindest von einem
Teil der Ärzteschaft für denkbar möglich angesehen. Das FG München hat die Kostenerstattung
für ein nicht zugelassenes Präparat in Höhe von 25.000 DM anerkannt (FG München
vom 19.12.2001, EFG 2002 S. 404).
Schwerkranke können künftig auch die Kosten für alternative Heilmethoden von
der Krankenkasse erstattet bekommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Nach dem am Freitag veröffentlichten Beschluss müssen sich Patienten, die an
einer lebensbedrohlichen Krankheit leiden, von der Kasse nicht allein auf die
wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin verweisen lassen. Wenn
eine "nicht ganz entfernt liegende Aussicht" auf Heilung oder
Besserung bestehe, dann müsse die gesetzliche Krankenversicherung auch Behandlungen
außerhalb ihres Leistungskatalogs erstatten, befand der Erste Senat. (Az: 1
BvR 347/98 - Beschluss vom 6. Dezember 2005)
Staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit
Damit gab das Karlsruher Gericht einem 18-jährigen Recht, der an einer schweren,
unheilbaren Muskelkrankheit leidet, einer "Duchenne’schen Muskeldystrophie",
die normalerweise schon im Kindesalter zum Verlust der Gehfähigkeit führt und
die Lebenserwartung stark einschränkt. Die Kasse hatte die Kostenerstattung
für eine Behandlung mit hochfrequenten Schwingungen - die so genannte Bioresonanztherapie
- verweigert, obwohl die Ärzte einen deutlich günstigeren Verlauf der Krankheit
als in vergleichbaren Fällen feststellten. Auch das Bundessozialgericht lehnte
die auf mehrere tausend Euro lautende Forderung ab.
Die Verfassungsrichter verwiesen dagegen auf die staatliche Pflicht zum Schutz
von Leben und Gesundheit. Übernehme der Staat mit einem System der gesetzlichen
Krankenversicherung die Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit der
Versicherten, dann gehöre die Vorsorge bei lebensbedrohlichen oder gar tödlichen
Krankheiten zum Kern der Leistungspflicht. Nach den Worten des Gerichts muss
deshalb im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob sich eine Behandlung günstig
auf den Krankheitsverlauf auswirkt
L e i t s a t z
zum Beschluss des Ersten Senats
vom 6. Dezember 2005
-1 BvR 347/98 -
Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip
und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten,
für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein
anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung
steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode
auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf
Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf
besteht.
Und so gehen Sie vor, wenn Sie die Kosten vom Finanzamt oder von der Krankenkasse
erstattet haben wollen:
Als erstes wenden Sie sich an dem Amtsarzt am Gesundheitsamt, erklären ihm,
dass sie schon bei vielen Ärzten waren, alles Mögliche an Therapien und Medikation
hinter sich haben, jedoch alles ohne Erfolg, und Sie sich deshalb alternativ
geistig/HARMOPATISCH
behandeln lassen wollen. Wenn der Ihnen erzählt, dass geistiges Heilen nicht
anerkannt ist, dann legen Sie ihm das Urteil von Bundesverfassungsgericht vor,
in dem diese Art des geistigen Heilen im März 2004 legalisiert, und die Bezeichnung
"Heiler" ein anerkannter Beruf ist. Damit
ist diese Art der Heilung und Heilwirkung höchst richterlich bestätigt, sozusagen
amtlich. Das Urteil können sie im folgenden Link nachlesen und ausdrucken.
Und wenn der Amtsarzt wieder was von Wissenschaftsnachweis redet, dann können
Sie ihn auf die Testergebnisse aus den Fernheilprojekt "EUHEALS"
von 1998, und auf das 2. Projekt "EUHEALS" hinweisen, das von
2001 - 2004 lief. Die Ergebnisse können im Ministerium für Gesundheit abgerufen
werden. Die Ergebnisse von EUHEALS 98 können sie bei mir auf
der Homepage nachlesen, oder auf diesen Link klicken:
Zwischenzeitlich liegen auch die bestätigen Ergebnisse aus EUHEALS
2001 -2004 vor, woraus zu entnehmen ist, dass es die Heiler sind -und nicht
die Ärzte, die chronische Krankheiten heilen. Die wissenschaftlichen Ergebnisse
können Sie unter diesem Link nachlesen können
Ebenfalls liegt jetzt damit auch die Bestätigung als Nachweis meiner Befähigung
als Fernheiler/HARMOPATH
vor, so dass die Wirksamkeit meiner Fernheilung eine wissenschaftliche Grundlage
hat, und wissenschaftlich bestätigt wurde, eben die Krankheiten zu heilen, die
die Schulmedizin nicht heilen kann. Folglich muss damit sowohl alternativ das
Finanzamt, mit Sicherheit wegen dem Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die
Krankenkassen die Behandlungskosten tragen. Unter diesem Link:
Und wenn das trotzdem alles nichts nützt, dann sollten Sie sich zu einer Klage
wegen unterlassener Hilfe entschließen und Ihren Anspruch auf Gesundheit und
die Heilung ihrer Krankheit durchsetzen. Denn die Wirksamkeit der Heilerfolge
-auch durch Fernheilung- ist wissenschaftlich abgesichert.
Die Schulmedizin hat in den letzten 1000 Jahren noch nie eine chronische Krankheit
geheilt und wird auch zukünftig keine heilen können. Akute Krankheiten heilen
meist auch von ganz alleine.
Zwischen der der ewigen Behandlung durch Ärzte und die Behandlung durch Heiler/innen
gibt es nur einen wichtigen Unterschied: Das ist die Heilung von chronischen
Krankheiten.
In diesem Sinne stellt sich letztendlich die Frage: Wie lange wollen Sie sich
eigentlich von offensichtlich medizinischen Hilfsarbeiter per Zwangslohnpfändung
das Geld aus den Taschen zocken lassen?
Sollten Sie Fragen haben, eine Beschwerde abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel, die wurde extra zur Beantwortung solcher Fragen eigesetzt
mailto:info@die-patientenbeauftragte.de
Postanschrift: Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin, Telefon: 01888 441 0
Oder hier: Bundesministerium für Gesundheit
Und wenn Sie nächstes Mal beim Arzt sind, denken Sie bitte daran, dass Sie einmal nichts bekommen, was Heilung verursachen könnte, und dass die derzeitige Killrate durch Fehldiagnosen, Fehlmedikamentationen und mehr, alleine in Deutschland jährlich bei 50.000 liegt. Einen Nachweis zur Funktionalität der Impfungen wurde ebenfalls noch nie erbracht.(Impfe besteht meisten aus angebrütete Hühnereier, also tierisches Eiweiß, und sind wie alles andere was die in den Körper einbringen, stets unverträgliche Fremdstoffe, die der Körper im Normalfall auseitern, aber wenn sie im ganzen Körper verteilt sind, nicht auseitern können. Von der Abwehrreaktion des Körpers haben die Ärzte im Studium zwar alle gehört, aber offensichtlich nicht begriffen.) Dafür gibt es aber massiv Impfversager, reichlich Impfkrüppel, und fast die Hälfte der Bevölkerung, die als Resultat der massiven Fremdstoffe im Körper, gegen jeglichen anderen Stoff als Warnhinweis und Vorsichtsmaßnahme Abwehrreaktionen zeigen; Reaktionen, die den Oberbegriff "ALLERGIE" erhalten haben, was Krankheiten sind, die erst zum ersten Mal mit dem Einsatz von Impfe auftauchten. Vorher waren Allergien nicht bekannt.
Und wenn Sie nun auf dieser Seite unter den beigefügten Urteilen dankbar den Tipp erhalten haben, wie sie Ihr Geld für dieses oder jenes Medikament zurückerstattet bekommen, bzw. nun dafür eine Handhabe gegen die Kassen haben, möchte ich noch einmal auf die Tatsache hinweisen, dass Sie auch mit diesem Medikament, Heilverfahren oder Kur keine Gesundheit, keine Heilung erhalten werden -auch nicht in einer entfernt liegenden Aussicht-, sondern lediglich und ausschließlich nur eine Symptomvertuschung, wobei unter der Tusche gärend die Krankheit ständig zunimmt. Vielleicht sollten Sie es da einmal mit der HARMOPATHIE ® versuchen, die erste Erweiterung nach 200 Jahren erfolgreicher Homöopathie.
heilt auch unheilbare Krankheiten
beachten Sie auch die Auskünfte auf meiner Übersichtseite unter "Patientenmails".
Nachfolgend eine Auswahl der Krankheiten, die die Schulmedizin alle behandelt.
Es sind die Krankheiten, die die Schulmedizin noch nie geheilt hat und nie heilen
wird
A
Adenom bis Augenleiden
... mit Aids, Akne, Alkoholismus, Allergie, Alpträume, Amenorrhoe, ALS, Anämie,
Angina pectoris, Angiom. Angst, Antriebsschwäche, Arthrose, Asthma bronchiale,
Ataxie u.a.
B
Bandscheibenleiden bis Burn-out-Syndrom
... mit Bauchschmerzen, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Behinderung, Bettnässen, Beziehungsunfähigkeit,
Blasenkrebs, Bluthochdruck, Borreliose, Bronchitis, Bruch, Brustkrebs, Bulimie
u.a.
C
Cerebralparese bis Colitis ulcerosa.
D
Darmkrebs bis Dysmenorrhoe.
... mit Depression, Dermatitis, Diabetes, Diarrhoe, Durchblutungsstörung, Dysmenorrhoe
u.a.
E
Eierstockentzündung bis Essstörung
... mit Eierstockkrebs, Eisenmangel, Ekzem, Embolie, Encephalitis, Endometriose,
Entzündung, Epicondylitis, Epilepsie, Erschöpfung u.a.
F
Fersensporn bis Frigidität.
G
Gallenbeschwerden bis Gürtelrose
... mit Gastritis, Gebärmutterkrebs, Gehbeschwerden, Gelenkrheumatismus, Geschwür,
Geschwulst, Gesichtsrose, Gewebebruch, Gewichtsverlust, Gicht, Glaukom, Gleichgewichtsstörung,
Glioblastom u.a.
H
Haarausfall bis Hypertonie
... mit Hautausschlag, Hautkrebs, Heiserkeit, Hepatitis, Herpes zoster, Herzbeschwerden,
Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzkrankheit, koronare - Herzrhythmusstörungen,
Heuschnupfen, Hirnhautentzündung, Hirntumor, Hodenbruch, Husten, Hyper- und
Hypothyreose u.a.
IJ
Immunschwäche bis Juckreiz
... mit Infarkt, Ischiasbeschwerden.
K
Karpaltunnelsyndrom bis Kurzsichtigkeit
... mit Kieferhöhlenvereiterung, Kinderlähmung, Kinderlosigkeit, ungewollte,
Kleptomanie, Knochenbruch, Knochenkrebs, Knoten, ”kalte”, Koma, Konjunktivitis,
Kopfschmerzen, Krämpfe, Krebs, Kryptochismus u.a.
L
Lähmung bis Lymphom
... mit Leberkrebs, Leberzirrhose, Leistenbruch, Leptospirose, Lernschwierigkeiten,
Leukämie, Liebesunfähigkeit, Little-Syndrom, Lumboischialgie, Lungenemphysem,
Lungenkrebs, Lupus erythematodes, Lymphangiektasie u.a.
M
Magenbeschwerden bis Myxosarkom
... mit Magengeschwür, Magenschmerzen, Magersucht, Makuladegeneration, Mandelentzündung,
Medikamentensucht, Megakolon, Meningeom, Metastasen, Migräne, Mittellohrentzündung,
Morbus Bechterew, Morbus Hodgkin, Morbus Sudeck, Morsier-Syndrom, Mukoviszidose,
Multiple Sklerose, Mykose, Myocarditis, Myom u.a.
N
Nahrungsmittelallergie bis Non-Hodgkin-Lymphom
... mit Nasenbluten, Nasennebenhöhlenvereiterung, Nervosität, Neuralgie, Neurodermutis,
Neuropathie, Niereninsuffizienz, Nierenkolik, Nierensteine u.a.
O
Obstipation bis Otitis media
...
mit Ödem - Offenes Bein - Osteomyelitis
P
Parkinson-Krankheit bis Pusteln
... mit Phobie - Polyarthritis - Präkanzerose - Prellung - Prostatakrebs - Psychosomatische
Störung - Psychose u.a.
R
Raucherbein bis Rückenschmerzen
... mit Rauchersucht - Recklinghausen-Krankheit - Rhabdomyosarkom - Rheumatisches
Leiden u.a.
S
Sarkom bis Sudeck-Syndrom
... mit Schädel-Hirn-Trauma - Schilddrüsenkrebs - Schizophrenie - Schlafstörungen
- Schlaganfall - Schleudertrauma - Schmerzen - Schnupfen - Schrumpfnieren -
Schuldkomplex - Schuppenflechte - Schwerhörigkeit - Schwindel - Selbstmordgefährdung
- Sexualprobleme - Sodbrennen - Spondylose - Star, Grauer und Grüner - Stimmverlust
- Stirnhöhlenvereiterung - Stottern - Struma - Sucht u.a.
T
Taubheit bis Tumorschmerzen
... mit Taubheitsgefühl in Gliedmaßen - Tetanie - Thrombose - Tinnitus - Toxoplasmose
- Trigeminusneuralgie - Tuberkulose u.a.
U
Überbein bis Uteruskrebs
V
Verbrennung bis Vitiligo
... mit Vereiterung - Verspannung - Verstopfung - Virusinfektion u.a.
W
Warzen bis Wundrose
... mit Waterhouse-Friderichsen-Syndrom - Wirbelsäulenschaden
Z
Zwang bis Zyste