Viele sind zwar von der Schulmedizin nicht anerkannt,
führen in der Praxis aber doch zu medizinischen Erfolgen. Entstehen Ihnen
Kosten für solche alternative Behandlungsmethoden, Alternativmedizin sollten
Sie diese ebenfalls steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Bedingung ist allerdings, dass Sie sich vor Beginn der Behandlung ein amtsärztliches
Attest besorgen, in dem die medizinische Notwendigkeit bescheinigt wird.
Das gilt beispielsweise für die Ozontherapie und die Ayurveda-Methode (BFH-Urteil
vom 1.2.2001, BStBl. 2001 II S. 543).
Im Übrigen hat die Schulmedizin für manche unheilbaren Krankheiten, wie
Krebs, Multiple Sklerose, Aids, Alzheimer usw., noch immer keine allgemein
anerkannten Methoden zur Behandlung gefunden, sodass alternative Therapien
hier umso eher anzuerkennen sind. So sollten Sie sich nicht scheuen, auch
hohe Kosten für solche Behandlungen sowie für Medikamente geltend zu machen,
die in Deutschland noch nicht zugelassen sind. Wichtig ist nur, dass die
Wirksamkeit des Medikaments nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft
für möglich bzw. für nicht völlig ausgeschlossen gehalten werden durfte
und das Medikament von den zuständigen Stellen nicht als bedenklich eingestuft
war (FG München vom 19.12.2001, EFG 2002 S. 404).Anmerkung:
HARMOPATHIE ® wurde erfolgreich in der
europaweiten Fernheilstudie "EUHEALS" getestet. EUHEALS hat
sich in Sachen Fernheilung als sensationell bestätigt, womit die Geistheilung
erstmalig, und die Fernheilung insbesondere eine wissenschaftliche Grundlage
hat, und zwar dahingehend, dass es die Heiler sind, die die Krankheiten
heilen können, die die Schulmedizin immer vorgibt, heilen zu wollen. Damit
kann niemand mehr die Wirksamkeit in Frage stellen, so das sowohl die Finanzämter
also auch die Krankenkassen, die Kosten der Heilbehandlung übernehmen müssen.
Auch Kosten für nicht zugelassene Medikamente absetzbar
Haben Sie Ausgaben für Medikamente gehabt, die in Deutschland nicht zugelassen
sind, sollten Sie Ihre Kosten dennoch als außergewöhnliche Belastungen geltend
machen. Vor allem für unheilbare Krankheiten, wie Krebs, Multiple Sklerose,
Aids, Alzheimer usw., gibt es immer wieder neue Methoden und Medikamente.
Diese sind häufig noch nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt, haben
sich aber in der Praxis doch als erfolgversprechend gezeigt und werden zumindest
von einem Teil der Ärzteschaft für denkbar möglich angesehen. Das FG München
hat die Kostenerstattung für ein nicht zugelassenes Präparat in Höhe von
25.000 DM anerkannt (FG München vom 19.12.2001, EFG 2002 S. 404).
Auch Krankenkassen müssen die Kosten für Alternative
Medizin übernehmen.
Urteil Bundesverfassungsgericht
Schwerkranke können künftig auch die Kosten für alternative
Heilmethoden von der Krankenkasse erstattet bekommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden. Nach dem am Freitag veröffentlichten Beschluss müssen sich
Patienten, die an einer lebensbedrohlichen Krankheit leiden, von der Kasse
nicht allein auf die wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin
verweisen lassen. Wenn eine "nicht ganz entfernt liegende Aussicht" auf
Heilung oder Besserung bestehe, dann müsse die gesetzliche Krankenversicherung
auch Behandlungen außerhalb ihres Leistungskatalogs erstatten, befand der
Erste Senat. (Az: 1 BvR 347/98 - Beschluss vom 6. Dezember 2005)
Staatliche Pflicht zum Schutz
von Leben und Gesundheit
Damit gab das Karlsruher Gericht einem 18-jährigen Recht,
der an einer schweren, unheilbaren Muskelkrankheit leidet, einer "Duchenne’schen
Muskeldystrophie", die normalerweise schon im Kindesalter zum Verlust der
Gehfähigkeit führt und die Lebenserwartung stark einschränkt. Die Kasse
hatte die Kostenerstattung für eine Behandlung mit hochfrequenten Schwingungen
- die so genannte Bioresonanztherapie - verweigert, obwohl die Ärzte einen
deutlich günstigeren Verlauf der Krankheit als in vergleichbaren Fällen
feststellten. Auch das Bundessozialgericht lehnte die auf mehrere tausend
Euro lautende Forderung ab.
Die Verfassungsrichter verwiesen dagegen auf die staatliche
Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit. Übernehme der Staat mit einem
System der gesetzlichen Krankenversicherung die Verantwortung für die körperliche
Unversehrtheit der Versicherten, dann gehöre die Vorsorge bei lebensbedrohlichen
oder gar tödlichen Krankheiten zum Kern der Leistungspflicht. Nach den Worten
des Gerichts muss deshalb im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob sich
eine Behandlung günstig auf den Krankheitsverlauf auswirkt
L e i t s a t z
zum Beschluss des Ersten Senats
vom 6. Dezember 2005
-1 BvR 347/98 -
Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip
und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten,
für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein
anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung
steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode
auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung
oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798
Und so gehen Sie vor, wenn Sie die Kosten vom Finanzamt oder von der
Krankenkasse erstattet haben wollen:
Als erstes wenden Sie sich an dem Amtsarzt am Gesundheitsamt, erklären ihm,
dass sie schon bei vielen Ärzten waren, alles Mögliche an Therapien und
Medikation hinter sich haben, jedoch alles ohne Erfolg, und Sie sich deshalb
alternativ geistig/HARMOPATISCH behandeln
lassen wollen. Wenn der Ihnen erzählt, dass geistiges Heilen nicht anerkannt
ist, dann legen Sie ihm das Urteil von Bundesverfassungsgericht vor, in
dem diese Art des geistigen Heilen im März 2004 legalisiert, und die Bezeichnung
"Heiler" ein anerkannter Beruf ist. Damit ist diese Art der Heilung und
Heilwirkung höchst richterlich bestätigt, sozusagen amtlich. Das Urteil
können sie im folgenden Link nachlesen und ausdrucken.
www. Urteil. Bundesverfassungsgericht
Und wenn der Amtsarzt wieder was von Wissenschaftsnachweis redet, dann können
Sie ihn auf die Testergebnisse aus den Fernheilprojekt "EUHEALS" von 1998,
und auf das 2. Projekt "EUHEALS" hinweisen, das von 2001 - 2004 lief. Die
Ergebnisse können im Ministerium für Gesundheit abgerufen werden. Die Ergebnisse
von EUHEALS 98 können sie bei mir auf der Homepage nachlesen, oder auf diesen
Link klicken:
www. EUHEALS-Testbilanz
Zwischenzeitlich liegen auch die bestätigen Ergebnisse aus EUHEALS 2001
-2004 vor, woraus zu entnehmen ist, dass es die Heiler sind -und nicht
die Ärzte, die chronische Krankheiten heilen. Die wissenschaftlichen Ergebnisse
können Sie unter diesem Link nachlesen können
www.EUHEALS-Heilerzertifikat
Ebenfalls liegt jetzt damit auch die Bestätigung als Nachweis meiner Befähigung
als Fernheiler/HARMOPATH vor, so dass die Wirksamkeit meiner Fernheilung
eine wissenschaftliche Grundlage hat, und wissenschaftlich bestätigt wurde,
eben die Krankheiten zu heilen, die die Schulmedizin nicht heilen kann.
Folglich muss damit sowohl alternativ das Finanzamt, mit Sicherheit wegen
dem Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die Krankenkassen die Behandlungskosten
tragen. Unter diesem Link:
www.EUHEALS-Heilerzertifikat
erhalten Sie per Download eine gesicherte Vorlage, die Sie Ihrer Krankenkasse
vorlegen können.
Und wenn das trotzdem alles nichts nützt, dann sollten Sie sich zu einer
Klage wegen unterlassener Hilfe entschließen und Ihren Anspruch auf Gesundheit
und die Heilung ihrer Krankheit durchsetzen. Denn die Wirksamkeit der Heilerfolge
-auch durch Fernheilung- ist wissenschaftlich abgesichert.
Die Schulmedizin hat in den letzten 1000 Jahren noch nie eine chronische
Krankheit geheilt und wird auch zukünftig keine heilen können. Akute Krankheiten
heilen meist auch von ganz alleine. Zwischen der der ewigen Behandlung durch
Ärzte und die Behandlung durch Heiler/innen gibt es nur einen wichtigen
Unterschied: Das ist die Heilung von chronischen
Krankheiten.
In diesem Sinne stellt sich letztendlich die Frage: Wie lange wollen Sie
sich eigentlich von offensichtlich medizinischen Hilfsarbeiter per Zwangslohnpfändung
das Geld aus den Taschen zocken lassen?
Sollten Sie Fragen haben, eine Beschwerde abgeben wollen,
wenden Sie sich bitte an die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel:
mailto:info@die-patientenbeauftragte.de
Oder hier:
Bundesministerium für Gesundheit
Postanschrift: Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin, Telefon: 01888 441 0
Oder direkt an
Frau
Ulla Schmidt:
ursula.schmidt@bundestag.de
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. Und wenn Sie nächstes Mal beim Arzt sind, denken Sie bitte daran, dass
Sie einmal nichts bekommen, was Heilung verursachen könnte, und dass die
derzeitige Killrate durch Fehldiagnosen, Fehlmedikamentationen und mehr,
alleine in Deutschland jährlich bei 50.000 liegt. Einen Nachweis zur Funktionalität
der Impfungen wurde ebenfalls noch nie erbracht.(Impfe
besteht meisten aus angebrütete Hühnereier, also tierisches Einweiß, und
sind wie alles andere was die in den Körper einbringen, stets unverträgliche
Fremdstoffe, die der Körper im Normalfall auseitern, aber wenn sie im ganzen
Körper verteilt sind, nicht auseitern können. Von der Abwehrreaktion des
Körpers haben die Ärzte im Studium alle gehört, aber offensichtlich nicht begriffen.)
Dafür gibt es aber massiv Impfversager, reichlich Impfkrüppel, und fast die Hälfte
der Bevölkerung, die als Resultat der massiven Fremdstoffe im Körper, gegen
jeglichen anderen Stoff als Warnhinweis und Vorsichtsmaßnahme Abwehrreaktionen
zeigen; Reaktionen, die den Oberbegriff "ALLERGIE" erhalten haben, was
Krankheiten sind, die erst zum ersten Mal mit dem Einsatz von Impfe auftauchten.
Mir tränen die Augen, hatte ich die Scharlatane doch immer woanders vermutet.
Und wenn Sie nun auf dieser Seite unter den beigefügten
Urteilen dankbar den Tipp erhalten haben, wie sie Ihr Geld für dieses oder jenes
Medikament zurückerstattet bekommen, bzw. nun dafür eine Handhabe gegen
die Kassen haben, möchte ich noch einmal auf die Tatsache hinweisen, dass
Sie auch mit diesem Medikament, Heilverfahren oder Kur keine Gesundheit,
keine Heilung erhalten werden -auch nicht in einer entfernt liegenden
Aussicht-, sondern lediglich und ausschließlich nur eine Symptomvertuschung,
wobei unter der Tusche gärend die Krankheit ständig zunimmt. Vielleicht
sollten Sie es da einmal mit der HARMOPATHIE
®
versuchen, die erste Erweiterung nach 200 Jahren erfolgreicher
Homöopathie.
Nachfolgend eine Auswahl der Krankheiten, die die
Schulmedizin alle behandelt. Es sind die Krankheiten, die die
Schulmedizin noch nie geheilt hat und nie heilen wird
Adenom bis Augenleiden
... mit Aids, Akne, Alkoholismus, Allergie, Alpträume, Amenorrhoe, ALS,
Anämie, Angina pectoris, Angiom. Angst, Antriebsschwäche, Arthrose, Asthma
bronchiale, Ataxie u.a.
B
Bandscheibenleiden bis Burn-out-Syndrom
... mit Bauchschmerzen, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Behinderung, Bettnässen,
Beziehungsunfähigkeit, Blasenkrebs, Bluthochdruck, Borreliose, Bronchitis,
Bruch, Brustkrebs, Bulimie u.a.
C
Cerebralparese bis Colitis ulcerosa.
D
Darmkrebs bis Dysmenorrhoe.
... mit Depression, Dermatitis, Diabetes, Diarrhoe, Durchblutungsstörung,
Dysmenorrhoe u.a.
E
Eierstockentzündung bis Essstörung
... mit Eierstockkrebs, Eisenmangel, Ekzem, Embolie, Encephalitis, Endometriose,
Entzündung, Epicondylitis, Epilepsie, Erschöpfung u.a.
F
Fersensporn bis Frigidität.
G
Gallenbeschwerden bis Gürtelrose
... mit Gastritis, Gebärmutterkrebs, Gehbeschwerden, Gelenkrheumatismus,
Geschwür, Geschwulst, Gesichtsrose, Gewebebruch, Gewichtsverlust, Gicht,
Glaukom, Gleichgewichtsstörung, Glioblastom u.a.
H
Haarausfall bis Hypertonie
... mit Hautausschlag, Hautkrebs, Heiserkeit, Hepatitis, Herpes zoster,
Herzbeschwerden, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzkrankheit, koronare
- Herzrhythmusstörungen, Heuschnupfen, Hirnhautentzündung, Hirntumor, Hodenbruch,
Husten, Hyper- und Hypothyreose u.a.
IJ
Immunschwäche bis Juckreiz
... mit Infarkt, Ischiasbeschwerden.
K
Karpaltunnelsyndrom bis Kurzsichtigkeit
... mit Kieferhöhlenvereiterung, Kinderlähmung, Kinderlosigkeit, ungewollte,
Kleptomanie, Knochenbruch, Knochenkrebs, Knoten, ”kalte”, Koma, Konjunktivitis,
Kopfschmerzen, Krämpfe, Krebs, Kryptochismus u.a.
L
Lähmung bis Lymphom
... mit Leberkrebs, Leberzirrhose, Leistenbruch, Leptospirose, Lernschwierigkeiten,
Leukämie, Liebesunfähigkeit, Little-Syndrom, Lumboischialgie, Lungenemphysem,
Lungenkrebs, Lupus erythematodes, Lymphangiektasie u.a.
M
Magenbeschwerden bis Myxosarkom
... mit Magengeschwür, Magenschmerzen, Magersucht, Makuladegeneration, Mandelentzündung,
Medikamentensucht, Megakolon, Meningeom, Metastasen, Migräne, Mittellohrentzündung,
Morbus Bechterew, Morbus Hodgkin, Morbus Sudeck, Morsier-Syndrom, Mukoviszidose,
Multiple Sklerose, Mykose, Myocarditis, Myom u.a.
N
Nahrungsmittelallergie bis Non-Hodgkin-Lymphom
... mit Nasenbluten, Nasennebenhöhlenvereiterung, Nervosität, Neuralgie,
Neurodermutis, Neuropathie, Niereninsuffizienz, Nierenkolik, Nierensteine
u.a.
O
Obstipation bis Otitis media
... mit Ödem - Offenes Bein - Osteomyelitis
P
Parkinson-Krankheit bis Pusteln
... mit Phobie - Polyarthritis - Präkanzerose - Prellung - Prostatakrebs
- Psychosomatische Störung - Psychose u.a.
R
Raucherbein bis Rückenschmerzen
... mit Rauchersucht - Recklinghausen-Krankheit - Rhabdomyosarkom - Rheumatisches
Leiden u.a.
S
Sarkom bis Sudeck-Syndrom
... mit Schädel-Hirn-Trauma - Schilddrüsenkrebs - Schizophrenie - Schlafstörungen
- Schlaganfall - Schleudertrauma - Schmerzen - Schnupfen - Schrumpfnieren
- Schuldkomplex - Schuppenflechte - Schwerhörigkeit - Schwindel - Selbstmordgefährdung
- Sexualprobleme - Sodbrennen - Spondylose - Star, Grauer und Grüner - Stimmverlust
- Stirnhöhlenvereiterung - Stottern - Struma - Sucht u.a.
T
Taubheit bis Tumorschmerzen
... mit Taubheitsgefühl in Gliedmaßen - Tetanie - Thrombose - Tinnitus -
Toxoplasmose - Trigeminusneuralgie - Tuberkulose u.a.
U
Überbein bis Uteruskrebs
V
Verbrennung bis Vitiligo
... mit Vereiterung - Verspannung - Verstopfung - Virusinfektion u.a.
W
Warzen bis Wundrose
... mit Waterhouse-Friderichsen-Syndrom - Wirbelsäulenschaden
Z
Zwang bis Zyste