Muslime für Menschenrechte und gegen Terror

 

“Es sei kein Zwang im Glauben.” (Koran Sure 2, Vers 256 )

"... wenn jemand einen Menschen tötet, so soll es sein, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, so soll es sein, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. .... " (Koran, Sura 5, 32)

Eine häufig aufgestellte Behauptung lautet:

“Der Islam befiehlt den Moslems im Namen der Religion die Ungläubigen zu töten, ihre Länder zu verwüsten, die Bevölkerung niederzumetzeln und nennt dies “Dschihad” (Heiliger Krieg).”

Diese Behauptung ist falsch. 

Der Islam kennt die Lehre eines Islamstaats, in dem das islamische Recht gilt. (Kalifat, Sultanat, Chanat, wo islamisches Recht tatsächlich angewendet wird). Alle anderen Staaten sind nicht-islamische Staaten. Nur der Imam (Regent) eines Islamstaats kann in einem Verteidigungsfall oder falls in einem Konflikt friedliche Massnahmen keine Wirkung zeigen, den bewaffneten Dschihad erklären. Seit 1923 existiert kein Islam-Staat mehr, lediglich so manch Staaten mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung. Auch gibt es keinen Kalifen mehr. Muslime in nicht-islamischen Staaten halten sich an  den Gesetzen des jeweiligen Aufenthaltsstaates.

Es gibt zwei Arten des nicht-islamischen Staates.

Ø  Muslime leben innerhalb des nicht-islamsichen Staates weitgehend autonom und wenden islamisches Recht an. Der Regierungschef der muslimischen Teilautonomie wird entweder vom Regenten des Staates ernannt oder von der muslimischen Bevölkerung gewählt. Dies war der Fall in manchen Kolonien Britanniens und im Sizilien unter den Normannen.

Ø  Muslime sind in den nicht-islamsichen Staat integriert und besitzen keine Rechtsunabhängigkeit, sie halten sich an die Gesetze des Landes. 

Hierüber berichten Gelehrte wie Al Mazari, Ramadan al Buti oder Ibn Abidin.

Zur angemessenen Beurteilung der Situation der Muslime innerhalb einer nichtmuslimischen Gesellschaft ist die Kenntnis dieser beiden möglichen Staatsformen erforderlich.

 

 Ibni Abidin schreibt in "Radd al Muchtar" unter "Richterschaft" :

 "In nicht-muslimischen Staaten besteht die Notwendigkeit, den Gesetzen des Landes zu gehorchen (sie nicht zu brechen). Es ist in keinster Weise erlaubt, Güter, Leben und Ehre der dortigen Menschen anzugreifen."

Weiter berichtet er über die "Baghi":

 " Wenn Muslime in einem Land sicher und frei beten d.h. ihre Religion ausüben und in Frieden leben können, ist es nicht erlaubt, sich gegen die Regierung zu erheben. Selbst wenn die Regierung Unrecht begeht und das Entgegentreten gegen dieses Unrecht Fitna (Zwietracht, Bürgerkrieg, Chaos, Unruhe) verursachen würde, ist den Muslimen ein Aufstand verboten. Einen Sultan (Regenten) bei einem solchen Afstand zu unterstützen, bedeutet eine Unterstützung des Unrechts. Dem Aufständischen (auch gegenüber einer ungerechten Regierung) ist kein Hilfe zu leisten, da verbotene Dinge nicht zu unterstützen sind. (Die Muslime an ihren gottesdienstlichen Handlungen oder deren Kinder am Erlangen von religiösem Wissen zu hindern, sie zu verbotenen und zum Unglauben führenden Handlungen anzustiften, bedeutet jedoch extreme Unterdrückung) Falls die Regierung kein Unrecht (zulm) tut, bezeichnet man die Aufständischen als Menschen, die die Regierungsmacht an sich reissen wollen "Baghi". Muslime helfen der Regierung. Denn es heisst im Hadith-i scherif (Wort des ehrenwerten Propheten) "Verflucht sei der  Erwecker der Fitna ! ". Die Aufständischen, die die Regierung und die Muslime als "kafir" (ungläubig) bezeichnen und deren Leben und Güter angreifen, nennt man "Haridği". "

Terrorismus hat keinen Platz im Islam.

Unsere Religion verbietet, wie wir sehen, gegen grausame und sogar ungläubige Regierungen zu rebellieren und Unheil zu stiften. Rebellion bzw. Unheilstiften ist kein Glaubenskampf sondern Dummheit und schwere Sünde. Der ehrwürdige Vers, der in der Sure Hadsch (Die Pilgerfahrt) erwähnt wird, weist auf den in Medina neu gegründeten islamischen Staat hin und erlaubt den islamischen Staaten, gegen ungläubige Tyrannen Glaubenskampf zu führen. D.h. der Staat führt den Glaubenskampf und nicht der einzelne Mensch!   Angriffe und Revolten der Menschen gegen den Staat sind kein Glaubenskampf!  Anarchie ist eine schwere Sünde. Die Gelehrten der Sunna haben verboten, auch gegen ungläubige und ungerechte Regierung zu rebellieren. Ungebildete Anhänger von Irrlehren halten sich für Gelehrte . Sie begreifen weder die Vorzüge der sunnitischen Gelehrten noch  den Sinn der islamischen Rechtsbücher und der Koranauslegung. Mit ihrer willkürlichen und falschen Auslegung von Koran und Hadith schaden sie dem  Islam und den Muslimen.

 

  Im Gegensatz zu den kompetenten islamischen Gelehrten lehren Religionsleute wie Hasan Al Banna, Sayyid Qutb oder Maududi Dinge, die keinen Platz im Islam haben. Sie verfügten über keine fundierte religiöse Bildung, der von ihnen propagierte Islam wird auch “Islam der Ingenieure” genannt. So war Sayyid Qutb Lehrer, Maududi Journalist und Autor. Hasan Al Banna wurde 1368 [1949 n.Chr.], Sayyid Qutb 1386 [1966 n.Chr.] wegen Rebellion gegen die Regierung ihres Landes hingerichtet. Tausende von Jugendlichen, die von ihnen mitgerissen wurden, erlitten jahrelange Folter, Gefängnisstrafen oder wurden exekutiert.

Unbefugte Religionsleute wie der Ägypter Hasan Al Banna (Gründer der Organisation "Muslim-Bruderschaft") hängen religösen Irrlehren an. So rechtfertigen sie die Rebellion unter Hinweis auf den ehrwürdigen Koranvers: "Glaubenskampf ist gegen Unterdrücker und Grausame".  Die Ihwân-i muslimân ( Muslim-Bruderschaft ) genannten Jugendlichen revoltierten gegen die grausame Regierung Assad in Syrien und verursachten damit 1982 den grausamen Tod Tausender von Muslime.

Weitere Irrlehren Sayyid Qutbs beziehen sich auf  die Zakat (Armenabgabe), die er als “Steuer” bezeichnet

"Der Staat nimmt nicht nur über Steuern sondern auch von Privateigentum so viel wie er braucht ohne Entgelt und ohne  Wiedergabe. Diese verwendet er für gesellschaftliche Bedürfnisse." (Qutb: Weltfrieden und Islam), 

auf das islamische Recht

"Beim Aufbau der islamischen Gesellschaft ist das woran wir uns halten nicht der islamische Fiqh (Recht). Auch wenn  wir nicht fremd gegenüber dem Fiqh sind, ist das woran wir uns binden der islamische Weg und das islamische  Verständnis." (Qutb: Islam und die Probleme der Zivilisation)

 und auf das Politikverständnis der Muslime

"Die Muslime sind revolutionärisch. Sie machen Revolution gegen Unrecht und Unterdrückung." (Qutb: Weltfrieden und Islam)


Keine dieser Aussagen stimmt mit den Lehren der islamischen Gelehrten überein. Der Muslim macht keine  Revolution, verursacht keine Fitna (Zwietracht) und Fasad (Unruhe). Selbst der Aufstand gegen ungerechte  Regierungen ist verboten. Es ist kein Dschihad, gegen Gesetze und Befehle zu verstossen. Es wäre Fitna. Sayyid  Qutb, Maududi und ihre Anhänger fielen dem Ayat 39 der Sura Hadsch falsche Bedeutung gebend ins Unglück. "Erlaubnis (sich zu verteidigen) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah - und Allah hat fürwahr die Macht, ihnen zu helfen" (Koran al karim 22 / 39)

 Als die ungläubigen Mekkaner die Muslime unterdrückten, folterten und ermordeten, hatte man mehrfach vergeblich um Erlaubnis gebeten, gegen die Ungläubigen zu kämpfen. Erst als die Muslime nach Medina ausgewandert waren, wurde der Koranvers offenbart, der dem neugegründeten Islamischen Staat den Ğihad gegen die tyrannischen Mekkaner erlaubte. Diese Ayat wurde nicht offenbart, um  die Muslime zum Aufstand gegen ungerechte Regierungen zu ermutigen,  sondern um dem Islamischen Staat den Ğihad gegen jene Armee der tyrannischen Diktatoren zu gestatten, die die Menschen daran zu hindern versuchen, die Lehre des Islam kennen zulernen  und Muslime zu werden. (Der Islam zieht den Frieden dem Krieg vor. Vor einem Krieg werden friedliche und kriegsverhindernde Massnahmen geboten bzw. angenommen so weit es geht ) 

Das Ziel des Ğihads im Islam ist nicht die Verwüstung anderer Länder und die Austrottung ihrer Bevölkerung, sondern die Verbreitung und Verteidigung der Religion. Dieses Ziel wird nie durch Zerstörung oder Quälerei erreicht. Der Islam schreibt dem Gläubigen vor, nur zum Zwecke der Selbstverteidigung zu kämpfen. Der wahre Moslem greift niemanden an. Wird er oder seine Religion angegriffen, ermahnt er durch sanfte Worte zur Tugend. Bleiben diese Massnahmen ohne Erfolg, wendet er legitime Mittel an. Beschreitet er den Rechtsweg und erhält Recht, kümmert er sich um seine eigenen Angelegenheiten und darf nicht mit den Angreifern zusammen sein. Wenn trotzdem sein Gut oder Heim überfallen wird, wandert er aus, d.h. er verlässt die Stadt. Wenn es ihm unmöglich ist, irgendwohin auszuwandern, verlässt er das Land. Wenn er kein islamisches Land findet, in das er auswandern kann, wandert er in ein nichtmuslimisches Land aus, in dem Menschenrechte beachtet werden. (siehe hierzu "Kenz-i mahfi" des Ismail Hakki Bursewi , gest.1725) Der Moslem verletzt weder durch Wort noch Tat. Er vergreift sich nicht an Vermögen oder Ehre anderer. Ğihad heißt, allen Menschen den Islam mitzuteilen, die Möglichkeit zu geben, sich darüber zu informieren. Im Islam geschieht dies in der Regel durch sanfte Predigt und vorbildliches Benehmen. 

In Staaten in denen Muslime unterdrückt werden, sind die Forderungen von Tyrannen und von Feinden des Islam in der Absicht zu erfüllen, dem Islam zu folgen. Gerät man dabei in Schwierigkeiten, so muss man auf gesetzlichem Weg handeln. Beim Nichterfüllen sündhafter Forderungen von Eltern oder Lehrern muss man sich entschuldigen und sie mit Milde begegnen. Man darf kein Unheil stiften. Unsere Pflicht ist es, den Gesetzen unseres Landes Achtung zu erweisen. Es ist nicht klug, zu versuchen, sie umzustürzen. In einem Land, wo die Gesetze nicht mehr in Kraft sind, herrscht Anarchie und es ist bestimmt, dass dieser Staat zugrunde geht. Anarchie zu verursachen ist im Islam verboten.

 

Auch Muslime haben  durch die Menschrechtserklärung 1945 in den USA und deren Umsetzungen die Möglichkeit erhalten in vielen Staaten ihre Religion weitgehend auszuleben, worüber wir Allah dankbar sein sollten. Wir Muslime sollten bestrebt sein, dass diese Rechte erhalten bleiben. Die Muslime helfen dem Land, das den Menschen Freiheit (Insbesondere Bildungsfreiheit, Religionsfreiheit, Handlungsfreiheit, Reisefreiheit etc.) gibt.

 

Beispieltexte von islamischen Gelehrten, die eindeutig gegen Extremismus Stellung beziehen

Aus der türkischen Tageszeitung : „Türkiye Gazetesi“ 27.2.05 , Mehmet Ali Demirbas :

Frage: In verschiedenen Gebieten der Welt, wo Muslime in Minderheit sind, werden Muslime unterdrückt, deren Leben, Güter und Ehre werden angegriffen. In solchen Zuständen - auch

wenn man weiss dass man getötet wird – ist der Angriff auf Feinde Fitna ? Gilt es als Selbstmordversuch?

Antwort: Den legitimen Krieg führt der Staat. Dass gewisse Gruppen Aufstände machen ist verkehrt. Sie (die Unterdrückten) sollen wenn sie können auswandern in ein anderes Land. Wenn dies nicht möglich ist mischt man sich dennoch nicht in Fitnas ein. Wenn sie getötet werden, werden sie Märtyrer.

Unser edler Rasulullah (Gesandter Allahs) teilt mit :

„Je mehr der Jüngste Tag naht desto mehr mehren sich Fitnas…In jenen Zeiten ist der, der beiseite bleibt ist besser als derjenige, der sich nach vorn wirft….In jenen Zeiten bleibt Zuhause und mischt euch nicht in Fitnas ein.“ (Abu Dawud)

„In Zeiten der Fitna wenn die Angreifer in eure Wohnungen eintreten seit so wie Habil (Abel), der Sohn von Adam, der sagte  (Kuran Sure Maida 28) „Wenn du auch deine Hand nach mir ausstreckst, um mich zu erschlagen, so werde ich doch nicht meine Hand nach dir ausstrecken, um dich zu erschlagen. Ich fürchte Allah, den Herrn der Welten.“ (Tirmizi, Abu Dawud)

„In Zeiten der Fitna geht nicht aus euren Häusern! Bricht eure Pfeile und zerstückelt eure Pfeilbögen! Seid wie Abel der Sohn von Adam (Aleyhisselam)!“ (Tirmizi, Abu Dawud)

6.4.2005

Frage: Es wird gesagt dem Sultan und Staat gegenüber Aufstand sei kein Djihad. Diese Aussage taucht sogar in den Glaubenssätzen der Ahl-i Sunna (Sunniten) auf. Wurde aber nicht Abu Hanifa nicht Märtyrer aufgrund seinen Aufstand gegen die Unterdrückungen des Kalifen ?  Wurde Imam Ahmed bin Hanbel nicht gefoltert weil er gegen den Kalifen Widerstand leistete ? Hatte Imam Rabbani nicht gegen Akbar Schah gekämpft ?

Antwort: Keiner der islamischen Gelehrten hat am Aufstand gegen den Kalifen oder Sultan teilgenommen. Es ist Verleumdung und Lüge (dass sie zum Aufstand gerufen oder teilgenommen hätten). Denn die Gelehrten kannten die Hadithe im Bezug auf den Amir. [Amir bedeutet Herrscher. Amir ist ein Regent wie Herrscher oder Gouverneur. Im Betrieb wird der Vorgesetzter auch Amir genannt.]

„Habt Geduld zu Taten euer Amir, womit ihr unzufrieden seid. Denn wer vom Gemeinschaft handbreit abweicht [wer ungehorsam  ist; Fitna verursacht], der stirbt im Tod der Djahiliyya.“ [Hadithsammlung Buhari] (Djahiliyya: Zeit vor dem Islam in Arabien. Gemeint ist hier dass man als Nicht-Muslim stirbt)

„Auch wenn der Amir mit Zwang deine Güter wegnimmt gehorch ihm.“ [Hadithsammlung Buhari]

„Auch wenn es dem Muslim nicht gefällt, er gehorcht seinem Amir . Wenn der Amir eine Sünde befiehlt, so ist die Einhaltung dieses Befehl nicht nötig.“ [Hadithsammlung Buhari]

„Die Verdienste derer, die gegen den Amir Aufstand machen, gehen zunichte.“ [Hadithsammlung Beyhaki]

„Auch wenn ein schwarzer abesinischer Sklave der Haupt ist, gehorcht euren Amir“ [Hadithsammlung Buhari]

„Auch wenn ein handloser  Behinderter Slave (euer Haupt ist), gehorcht euren Amir.“ [Hadithsammlung Muslim]

[Der Sklave ist jemand der aus nicht-muslimischen Kriegsgefangenen kam. Mit abesinischem Sklave ist ein nicht-muslimischer Amir gemeint. Äthopien (Abbesinien) war damals wie grösstenteils heute ein nicht-muslimisches Gebiet.]

Dass ein Amir Nicht-Muslim sein kann geht z.B (auch) aus folgendem Hadith hervor:

„Wenn der Amir dir sagt „Verlass den Islam oder ich töte dich“, so verlass den Islam nicht, strecke dein Hals.“  [Hadithsammlung Hakim] [Ein muslimischer Amir kann nicht befehlen „Verlass den Islam“, da diese Aufforderung den Austritt aus dem islam mit sich bringt.]

Die Regierungsleute des Kalifen Abu Djafer Mansur hatten dem Imam Azam Abu Hanifa angeboten der oberste Richter im Staat zu werden. Der Imam sagte „Ich kann nicht diesen Amt nehmen.“ „Du lügst“ entgegneten sie. Daraufhin sagte der Imam brillianterweise: Wenn ich lüge so ist ein Lügner dieses Amt nicht würdig. Wenn ich recht habe , so bin ich in der Tat nicht fähig diesen Amt zu führen.“ Er hatte aus Taqwa (Gottesfurcht) dieses Amt nicht angenommen. Zuletzt gaben sie ihm 100 Peitschenhiebe an einem Tag. (Allahs Gnade sei mit ihm) In Bagdad überzeugten die Mutaziliten den Kalifen Mamun  der Kuran sei geschaffen. Man machte Druck und folterte Imam Ahamed bin Hanbal, damit er diesem zustimme. Er wurde 28 Monate eingesperrt. Trotz der Folterungen sagte er „Kuran ist ungeschaffen.“ Mit Aufstand hat all dies nichts zu tun. Einige Nicht-Sunniten hatten dem Moghul-Schah verleumdet Imam Rabbani würde sich höher sehen als der erste Kalif Abu Bakr. Akbar Schahs Sohn Djihangir Schah liess den Imam einsperren. Zwei Jahre später wurde er freigelassen. Mit Aufstand hat all dies auch nichts zu tun.

 

NOTIZEN :

Was Fitna bedeutet : Aus dem Rechtswerk „Hadika“ des Gelehrten Abdulgani Nablusi und in "Berika" des Muhammed Hadimi  steht dass Fitna wie folgt beschrieben wird : Zwietracht verursachen, Muslime/Menschen bedrängen, Sie ins Schaden und Sünden treiben, die Menschen gegen Regierungen hetzen. Auch dem ungerechten Regierung ist Treue halten Pflicht. Es heisst in einem Hadith-i scherif (Wort des ehrenwerten Propheten) "Der Erwecker des Fitna sei verflucht ! ". Fitna verursachen ist haram (verboten) und ist schlimmer als Mord. In den Hadithen steht man solle in Fitna-Zeiten wie Habil/Abel sein.
Muhammed Hadimi “rahmetullahi teâlâ aleyh”: Muhammed bin Mustafa, geb. in Hadim des Provinzes Konya in Anatolien. 1176 / 1762 ebenda gest. Rechtsgelehrter in Hanafi-Rechtsschule.

Aus dem Maktubat des Imam Rabbani (gest.1624) , Band 3 Brief 105.
„Um eine Sunna zu verbreiten darf man kein Fitna verursachen. Eine gute Tat darf nicht verschiedene Schlechtigkeiten und Schaden hervorrufen. Denn wir sind in Endzeiten, in Zeiten wo die Muslime schwach und fremd sind.“
„Mein Kind ! In Zeiten wo Fitna und Unruhen verbreitet sind, sind Zeiten der Reue. Die Fitna nehmen zu vom Tag zu Tag. Unser Prophet (Sallahü aleyhi wessellem) teilt mit (sinngemäss) „Je mehr der Jüngste Tag naht desto mehr mehren sich Fitnas ...  In solchen Zeiten zu Hause bleiben ist besser als in Fitna sich einzumischen. Der, der beiseite bleibt ist besser als derjenige, der sich nach vorn wirft. An jenen Tagen bricht eure Pfeile ! Lasst eure Waffen weg. Begegnet jeden mild und mit freundlichem Gesicht. Geht nicht aus euren Häusern !“ („Zu Haus bleiben“ bedeutet höchstwahrscheinlich zurückhaltend sein und sensibel sein um kein Fitnas zu verursachen und nicht daran Anteil zu haben. Dieses Hadith steht in Hadithsammlung des Imam Tirmüzi und Imam Abu Dawud)

[ Ibni Abidin : Seyyid Emin bin Ömer bin Abdulaziz. Islamischer Rechtsgelehrter (Faqih). 1784 in Damaskus geboren und 1836 ebenfalls dort gestorben. Einer seiner Lehrer war der berühmte Gelehrte Mewlana Halid-i Bagdadi. Er hat den berühmten Erläuterungsbuch zu "Dürr ül Muchtar" , den "Redd ül Muchtar" geschrieben in fünf Bänden. Es ist einer der wertvollsten Werke der Hanafi-Rechtsschule der sunnitischen Muslime. Es wurde gedruckt und seine Fatwas genauso. Das Werk ist auch ins Türkisch übersetzt worden von dem Gelehrten Ahmed Dawudoglu. ]

[  "Wer freiwillig in ein nichtislamisches Land einreist, muss sich an die Abmachungen halten. In Ibn-i Abidin heißt es zu den "Die Bestimmungen des Musta'man": "Musta'man: Derjenige, der Amaan (Schutz, Sicherheit) ersucht und dem dieser gewährt wird. Im islamischen Recht ist es derjenige, der ob Muslim oder Nichtmuslim, in das Land einer anderen Nation (entweder islamische oder nicht islamische Nation, Hinzfgng) mit Amaan , also einem Pass, einreist. Wenn ein Muslim mit Amaan in das nicht-islamisches Gebiet reist, dann ist die Schädigung von Leib, Besitz und Ehre haram (verboten). Denn Muslime stehen fest zu ihren Bedingungen. [..] Denn der mit Amaan (legal) eingereiste Muslim hat eingewilligt, ihre Rechte nicht zu übertreten. Von daher ist es haram Verrat gegen sie auszuüben." (Ibni Abidin, Istanbul., Band. 8, S. 439 und 441). In Fatawayi Hindiyye ist inhaltlich dasselbe enthalten.]

[ Ibn Batta al_Ukbari : "Weiterhin soll man vom Bürgerkrieg Abstand nehmen und sich seiner enthalten und nicht mit dem Schwert gegen die Imame (Staatshäupter) aufstehen, auch wenn sie ungerecht sind. (Der Kalif) Umar Ibn-al Chattab sprach nämlich : „Wenn man dich bedrückt, habe Geduld! Wenn man dich (eines Rechts) beraubt, habe Geduld. Und der Prophet sagte zu Abu Dharr : „Habe Geduld, selbst wenn (der Regent) ein abessinischer Sklave ist!“ " (Anmerkung: Abessinien war damals wie heute ein christliches Land)

Ibn Batta al_Ukbari (gest.997), ein hanbalitischer Gelehrter im Irak, verfasste ein Glaubensbekenntnis, eine Aqida, in dem er die Hauptlehren der Sunniten behandelt. Auf politischem Gebiet vertraten diese (Sunniten) eine loyale Haltung gegenüber der etablierten staatlichen Macht und lehnten jede bewaffnete Erhebung gegen sie ab, forderten aber, sie zum islamgemässen Verhalten aufzurufen.

H.Laoust, La profession de foi d´Ibn Batta, Damaskus 1958, S. 67 f. (arab); Übersetung H.Preißler (kommentierte französische Übersetzumg :ebd. S. 126-130 ; Die Blütezeit der islamischen Welt, Gerhard Hoffmann,München ,1994 ]

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